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Was versteht man unter der Gebäudenutzfläche?
Eine Frage, die sich häufig nach dem Erhalt des Energieausweises ergibt, ist die Frage nach der Gebäudenutzfläche. Einige Kunden wunderten sich, da Sie doch eine ganz andere Wohnfläche angegeben haben und fragten, wo dieser Wert der Gebäudenutzfläche her kommt, den hätten Sie nirgendwo eingetragen.
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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Vielleicht kennen Sie das: Sie möchten eine Immobilie vermieten oder verkaufen und erfahren plötzlich das ein Energieausweis mittlerweile Pflicht. Das anfängliche Gerücht bestätigt sich spätestens nach Ihrer Recherche, denn seit 01.05.2014 ist es gesetzlich vorgeschrieben, schon in der Immobilienanzeige gewisse Pflichtangaben aus dem Energieausweis zu benennen.
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Testergebnis: Online Energieausweise nicht schlechter als vom Energieberater erstellte Ausweise
So lautete das Test-Urteil des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“, welches „die Welt“ in ihrem Online-Beitrag vom 18.10.2015 (hier geht es zum Beitrag) veröffentlichte. Getestet wurden 2 Gebäude, die jeweils von fünf Fachleuten energetisch bewertet werden sollten.